Leuchtstoffröhren-Verbot 2023

Ihre Chance um dauerhaft Geld zu sparen

Das Verbot greift!

Mit der 2019 in Kraft getretenen EU-Verordnung „Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen“, kommt nun das endgültige Aus für Leuchtstofflampen. Die stromfressenden Röhren dürfen seit dem 25.August 2023 nicht mehr hergestellt werden! Das geltende Verbot betrifft auch Sie? Dann erfahren Sie hier, auf was Sie diesbezüglich achten müssen und welche Möglichkeiten Ihnen nun bleiben. 

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Gründe für das Verbot

Leuchtstoffröhren sind wahre Stromschlucker – sie verbrauchen viel Energie und erzeugen hohe Betriebskosten. Zudem enthalten Leuchtstofflampen giftiges Quecksilber, was ein Gesundheitsrisiko darstellt und die Umwelt durch giftige Abfälle belastet. Die EU-Ökodesign-Richtlinie verfolgt das Ziel einer höheren Energieeffizienz für täglich genutzte Produkte wie beispielsweise Leuchten und Leuchtmittel. Daher gelten ab dem 25.August auch für Leuchtenhersteller neue Bestimmungen welche die Energieeffizienz und Recyclingfähigkeit ihrer Produkte betrifft.

Die RoHS-Richtlinie beschränkt und kontrolliert hingegen die Verwendung gefährlicher Stoffe in tagtäglich-genutzten Elektrogeräten, wie Leuchten und Leuchtstoffmittel. Das Ziel ist die Schadstoffbelastung, durch Gefahrenstoffe wie beispielsweise Quecksilber, der Umwelt und uns Menschen zu minimieren. Bislang gab es laut RoHS-Richtlinie für die Verwendung von Quecksilber in T5 und T8 Leuchtstoffröhren eine Ausnahme. Diese entfiel Anfang 2022 und bedeutet nun ein Verbot aller T5- und T8-Leuchtstofflampen seit 25.August 2023. CFLni-Lampen sind bereits seit dem 25.Februar 2023 verboten.

 

Welche Leuchten sind ab wann betroffen?

Seit dem 25. Februar 2023 betrifft das Verbot alle Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel für KVG/VVG und EVG:

  • TC-S / TC-SEL (z.B. Osram Dulux-S /-SE, Philips PL-S 2 Pin/ 4 Pin)
  • TC-D / TC-DEL (z.B. Osram Dulux-D /-DE, Philips PL-C 2 Pin / 4 Pin)
  • TC-T / TC-TEL (z.B. Osram Dulux-T /-TE, Philips PL-T 2 Pin / 4 Pin)
  • TC-F (z.B. Osram Dulux-F)
  • TC-L (z.B. Osram Dulux-L, Philips PL-L)
  • TC-DD (z.B. Osram CFL-Square)

Seit dem 25. August 2023 betrifft das Verbot alle Leuchtstofflampen/Neonröhren: 

  • T8-Leuchtstofflampen mit Ø 26mm und Sockel G13
  • T5-Leuchtstofflampen mit Ø 16mm und Sockel G5
  • T9-/T5 Ringröhren
  • U-Röhren

Nutzen Sie das Verbot als Chance!

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Durch den deutlich geringeren Energieverbrauch moderner LED-Technologie können Sie Ihren Stromverbrauch um bis zu 80% reduzieren. Der Return of Invest wird dadurch häufig in kürzester Zeit erreicht.

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Lichtqualität

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Umweltfreundlich wirtschaften

Durch die Umrüstung der Beleuchtungsanlage sinken die CO2-Emissionen signifikant und die Umwelt sowie wichtige Ressourcen werden geschont. 

Zudem enthalten LEDs kein giftiges Quecksilber wodurch kein Sondermüll entsteht und die elektronischen Bauteile der Leuchten zunehmend wiederverwertet werden können.

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Alternativen

Viele Unternehmen in Deutschland verwenden noch immer die stromfressenden und Quecksilber enthaltenen Leuchtstofflampen. Es gibt jedoch bereits etliche Alternativen die gesundheitlich unbedenklich und energieeffizient sind.

Der Wechsel zu LED-Technologie ist heute so lohnend wie nie! Hohe Strompreise, ausgereifte Technik und staatliche Förderungen. Informieren Sie sich also frühzeitig über eine mögliche Umrüstung und sparen Sie dadurch viel Geld!

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